Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Seat Leon hat das Landgericht Darmstadt die Volkswagen AG mit Urteil vom 21. September 2020 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 O 89/20). Das Besondere daran: In dem Seat steckte nicht der durch den VW-Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotor des Typs EA 189, sondern bereits der Nachfolgemotor des Typs EA 288. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
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