Erfolg im Abgasskandal für den Käufer eines gebrauchten VW Tiguan: VW muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Zudem sprach das Landgericht Bonn dem Kläger mit Urteil vom 28. Januar 2019 auch den Anspruch auf Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises zu (Az.: 10 O 254/18). … weiterlesen
Aktuelle Kommentare