Mit Urteil vom 27. September 2019 hat das Landgericht Berlin VW im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 65 O 10/19). VW muss einen Passat Diesel zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
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