Die Frage des Nutzungsersatzes rückt im Dieselskandal verstärkt in den Mittelpunkt. Zuletzt hatte das OLG Karlsruhe in drei Fällen entschieden, dass die Händler den geschädigten Kunden ein Neufahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion liefern müssen. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer mit ihrem alten Pkw müssen die Kunden nicht zahlen. Ebenso haben verschiedene Landgerichte VW den Anspruch auf einen Nutzungsersatz im Abgasskandal abgesprochen. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Autokredit bei Sparkasse widerrufen – LG Berlin 21 O 273/18
25. April 2019 / 25.04.2019 / / 189Autokreditverträge sind häufig fehlerhaft und können deshalb auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden. Da bei Autofinanzierungen häufig sog. verbundene Geschäfte vorliegen, lässt sich mit dem Widerrufsjoker vielfach auch der Kaufvertrag rückabwickeln. Daher ist der Widerruf nicht nur für Dieselfahrer, sondern auch bei Benzinern eine interessante Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen. … weiterlesen
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