Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Mieter verweigert Auszug – Entschädigung für Vermieter

/ 02.06.2018 / / 249

Der Wohnungsmarkt in vielen Großstädten und Ballungsgebieten ist äußerst angespannt. Daher ist es verständlich, wenn Mieter die Kündigung ihres Mietvertrags nicht einfach akzeptieren möchten. „Übertreiben sollten sie es aber nicht. Wenn die Kündigung berechtigt ist, sollten sie die Wohnung auch an den Vermieter herausgeben“, sagt Rechtsanwalt Jens Schulte-Bromby, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Partner der Kanzlei AJT in Neuss. weiterlesen