Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

VW-Abgasskandal: Keine Verjährung der Schadenersatzansprüche vor 2022 – LG Bayreuth 41 O 416/20

/ 06.01.2021 / / 284

Schadenersatzansprüche im VW-Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 lassen sich nach wie vor durchsetzen. Das Landgericht Bayreuth hat mit bemerkenswertem Urteil vom 23. November 2020 entschieden, dass die Schadenersatzansprüche eines VW-Käufers nicht verjährt sind und eine Verjährung auch nicht vor Ende 2022 eintritt (Az.:  41 O 416/20). weiterlesen