Ein Urteil des Landgerichts Augsburg vom 7. Mai 2018 dürfte allen durch den Abgasskandal geschädigten Käufern, egal um welchen Hersteller es geht, Mut machen. Das LG Augsburg entschied, dass der geschlossene Kaufvertrag als nichtig anzusehen ist (Az.: 82 O 4497/16). Das hat zur Folge, dass der Verkäufer den Kaufpreis wieder an den Käufer herausgeben muss und dieser nur für die gefahrenen Kilometer einen Nutzungsersatz zu leisten hat. Dies gilt auch, wenn die Gewährleitungspflicht bereits abgelaufen ist. … weiterlesen
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