VW-Käufer wird es freuen: Sie haben gute Aussichten, ihren mit der VW Bank abgeschlossenen Kreditvertrag zur Autofinanzierung zu widerrufen. Das Landgericht Arnsberg hat in einem viel beachteten und durchaus richtungsweisenden Urteil vom 17. November 2017 entschieden, dass die VW Bank ihren Kunden fehlerhaft belehrt hat und der Widerruf deshalb auch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags noch möglich ist (Az.: I-2 O 45/17). … weiterlesen
Alles zum Thema: LG Arnsberg I-2 O 45/17
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