Hinsichtlich offener Immobilienfonds entschied der Bundesgerichtshof am 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.), dass die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko der Fonds informieren müssen. Sonst machen sie sich schadensersatzpflichtig. „Das Urteil lässt sich auch auf den offenen Schiffsfonds LF Open Waters anwenden“, sagt der Münchener Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek, Peres & Partner. … weiterlesen
Alles zum Thema: LF Open Waters

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.
Danke für die Hilfe!
Konnten wir helfen? - wir würden uns über eine kleine Spende freuen.
Tickets für schnelle Hilfe
Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.

Meist gelesen
-
261 Kommentare / 139.3k
-
11 Kommentare / 125.6k
-
93 Kommentare / 113.7k
-
567 Kommentare / 85.3k
-
152 Kommentare / 81k
Aktuelle Kommentare