Nach der Prüfung von hunderten von Lebensversicherungen und Rentenversicherungsverträgen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die ganz überwiegende Anzahl dieser Verträge keine ordnungsgemäße Widerspruchs-, Widerrufs- oder Rücktrittsbelehrung enthält. Neben dem häufig anzutreffenden Fehler, dass die Belehrungen nicht drucktechnisch deutlich hervorgehoben worden sind, sind viele Belehrungen auch inhaltlich fehlerhaft, weil die Versicherer beispielsweise eine unrichtige Widerspruchsfrist verwandt oder fehlerhafte Angaben zum Formerfordernis der Widerspruchserklärung gemacht haben. „Wir schätzen, dass mindestens 80 Prozent der Belehrungen nicht den Vorgaben genügen“, erklärt Dr. Petra Brockmann von HAHN Rechtsanwälte.. … weiterlesen

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