Alles zum Thema: Lebensversicherung

Lebensversicherungskunden können Prämien zurückfordern

/ 09.01.2014 / / 67

Mit einer Entscheidung vom 19.12.2013 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein seit langem erwartetes Urteil zu sog. Policenmodellen bei Lebensversicherungsverträgen gefällt, das für Inhaber von Lebensversicherungen bares Geld bedeuten kann. weiterlesen

Schadensersatz für Prorendita-Anleger: Landgericht Frankfurt/Main verurteilt Commerzbank

/ 24.05.2017 / / 61

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Commerzbank AG am 13.12.2013 zum Schadensersatz in Höhe von 29.948,83 Euro zuzüglich Verzugszinsen verurteilt. Die Bank hatte es versäumt, eine Anlegerin über die Risiken einer empfohlenen Kapitalanlage aufzuklären. Sie hatte sich 2006 mit 30.000 Euro plus fünf Prozent Agio an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita Drei GmbH & Co. KG beteiligt. Die Erben der mittlerweile verstorbenen Anlegerin, die von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertreten wurden, machten Schadensersatzansprüche gegenüber der Commerzbank AG geltend, da der Verlust eines Großteils ihrer Kapitalanlage droht.  weiterlesen

EuGH erleichtert vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen

/ 24.05.2017 / / 61

Der Europäische Gerichtshof hat die vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen erleichtert und die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt. Das Urteil vom 19. Dezember 2013 bezieht sich auf Lebensversicherungspolicen, die zwischen 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden. weiterlesen

Geld zurück vom Versicherer

/ 24.05.2017 / / 51

Nachdem Klauseln von Lebens- und Rentenversicherungen durch den Bundesgerichtshof (BGH) gekippt wurden, können Betroffene von Versicherern ihr Geld zurückholen, raten Verbraucherzentralen. Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet einen Musterbrief an, der verwendet werden könne. Das Gericht hatte mehrere gängige Vertragsklauseln zu Rückkauffristen, Stornoabzug und der Verrechnung von Abschlusskosten für unwirksam erklärt (Az.: IV ZR 201/10). weiterlesen

Versicherungsrückkauf – Kein Grund zum Feiern!

/ 03.04.2013 / / 86

Das habe ich gerade an die Leserbriefredaktion des “Stern” gesendet.

“Sie berichten über eine Studentin, die bei ihrer Versicherung über 5000 Euro angespart hatte und bei Rückkauf mit 600 Euro abgespeist wurde. Als großen Erfog der Verbraucherzentrale bejubeln Sie weitere 1500 Euro auf dem Konto der Studentin. Die Hälfte des Angesparten ist verloren und vom entstandenen Schaden durch ausbleibende Zinsen keine Rede. Wäre die Studentin zu einem guten Anwalt gegangen, hätte man Schadensersatz geltend machen können, inkl. Rückabwicklung der kompletten Anlage. Das wäre ein Grund zum wirklicher Grund zum Feiern gewesen.”

Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg
verbraucherschutz.tv

Der Artikel erzählt von der üblichen Taktik von Lebensversicherungen: Die Bearbeitungsgebühren, Provisionen etc. werden zu Beginn der Laufzeit für die gesamte Laufzeit erhoben. Das bedeutet, dass die Sparer eigentlich erst einmal ein fettes Minus abzuarbeiten haben und erst nach Jahren mit dem Rückkaufwert ins Plus gelangen. Ich finde es nicht gut, wenn faule Kompromisse als fette Erfolge gefeiert werden…

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