Ein Urteil des Landgerichts Augsburg könnte ein Meilenstein in Sachen VW-Abgasskandal sein, von dem noch zahlreiche andere geschädigte Autokäufer profitieren können. Das Landgericht Augsburg entschied mit Urteil vom 14. November 2018, dass VW einen vom Abgasskandal betroffenen Golf Diesel zurücknehmen und dem Käufer den vollen Kaufpreis plus Zinsen erstatten muss. (Az.: 021 O 4310/16). Der absolute Hammer ist aber, dass Volkswagen nach dieser Entscheidung auch keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
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