Der Bundesgerichtshof hat eine gängige Praxis bei der Kündigung von Mietverträgen mit Urteilen vom 19.09.2018 als zulässig bestätigt (Az.: VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17). Demnach kann der Vermieter seinem säumigen Mieter sowohl fristlos als auch hilfsweise ordentlich kündigen. Zahlt der Mieter die ausstehende Miete innerhalb der Schonfrist von zwei Monaten nach, wird die fristlose Kündigung dadurch zwar unwirksam, die ordentlich ausgesprochene Kündigung bleibt nach der Rechtsprechung des BGH aber bestehen. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Mieter verweigert Auszug – Entschädigung für Vermieter
2. Juni 2018 / 02.06.2018 / / 249Der Wohnungsmarkt in vielen Großstädten und Ballungsgebieten ist äußerst angespannt. Daher ist es verständlich, wenn Mieter die Kündigung ihres Mietvertrags nicht einfach akzeptieren möchten. „Übertreiben sollten sie es aber nicht. Wenn die Kündigung berechtigt ist, sollten sie die Wohnung auch an den Vermieter herausgeben“, sagt Rechtsanwalt Jens Schulte-Bromby, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Partner der Kanzlei AJT in Neuss. … weiterlesen
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