Die Corona-Krise wird zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Corona stellt allerdings nicht automatisch einen Kündigungsgrund dar. „Eine Kündigung wegen Corona wäre unwirksam. Für eine wirksame Kündigung muss die Beschäftigung dauerhaft wegbrechen“, erklärt Rechtsanwalt Michael Tröster aus Bielefeld. … weiterlesen
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