Das OLG Dresden hat bereits letztes Jahr in einem nunmehr rechtskräftigem Urteil entschieden, dass eine Bearbeitungsgebühr für private Kredite in Höhe von 2 % des Darlehenbetrags regelmäßig unwirksam ist (Urteil v. 22.09.2011, Az.: 8 U 562/11). Im Fall war die Bearbeitungsgebühr in dem Klauselwerk des Kreditgebers als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) eingebunden. Diese Klausel unterlag daher der strengen AGB-Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 BGB. Die Richter urteilten, dass die Klausel unwirksam ist, weil sie den Kreditnehmer unangemessen benachteiligt und gegen Treu und Glauben verstößt. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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