Gute Nachrichten für Anleger, die ihren Schadenseratzanspruch aus Falschberatung mit Hilfe einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung durchsetzen möchten: Die „Rechtsschutz-Union“ verweigert oft die Kostenübernahme bei Fällen aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht. Nun gab es eine juristische Niederlage vor dem OLG München. Die Rechtsschutz-Union wurde zur Kostenübernahme verpflichtet und muss die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einer anlageberatenden Bank übernehmen. … weiterlesen
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