Ärzte müssen Bewertungen in entsprechenden Portalen im Internet hinnehmen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 23. September. Damit stellten die Karlsruher Richter das Recht auf Kommunikationsfreiheit über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein Arzt hatte auf Löschung seiner Daten in einem Bewertungsportal geklagt. Nachdem auch schon Amts- und Landgericht die Klage des Arztes abgewiesen hatten, wies der BGH auch die Revision zurück. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
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