Ob die Kirche als Arbeitgeber andere oder erweiterte Rechte hat, als weltliche Arbeitgeber, wird zunehmend gelassener diskutiert, denn der Arbeitsmarkt lässt Regulierungen, die noch vor 30 Jahren galten, heute nicht mehr ohne weiteres als Sonderregelung für die Kirche zu. Allerdings: Nach kirchlichem Arbeitsrecht darf ein kirchlicher Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der nach Scheidung eine zweite Ehe eingeht, immer noch kündigen. Aber: Der Status des Arbeitnehmers muss eine wesentliche Auswirkung auf das Tätigkeitsfeld haben, wenn eine solche Kündigung allgemeinem Arbeitsrecht standhalten soll. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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