Der BGH hat in seinem Urteil vom 17.07.2013, Az.: I ZR 34/12, entschieden, dass die unmittelbare Aufforderung an Kinder selbst die beworbene Ware zu erwerben oder eine beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder die Eltern oder andere Erwachsene hierzu zu veranlassen, nach Nr. 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG wettbewerbswidrig und damit unzulässig ist. … weiterlesen
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