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Bundesgerichtshof entscheidet im Streit um die Behauptung der Marktführerschaft im Sportartikelbereich

/ 24.05.2017 / / 79

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Verurteilung des Warenhausunternehmens Karstadt im Streit um die Behauptung, Karstadt sei Marktführer im Sortimentsfeld Sport, aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen. Das gibt der BGH in einer Pressemitteilung vom 09. März 2012 bekannt. weiterlesen

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