Gerät jemand in eine Privatinsolvenz, ist das bitter genug. Allerdings muss er nicht um seine private Altersvorsorge, z.B. Riester-Rente, fürchten. Denn die ist nur unter engen Voraussetzungen pfändbar, wie der BGH mit Urteil vom 16. November 2017 entschied (Az.: IX ZR 21/17). … weiterlesen
Alles zum Thema: IX ZR 21/17

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