Hamburg, 20.01.2014. Das Landgericht Berlin hat die Commerzbank AG zu Schadenersatz in Höhe von 13.346,87 Euro verurteilt. Eine Mitarbeiterin der Bank hatte im Juni 2006 einer Anlegerin eine Beteiligung von 15.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio an dem geschlossen Immobilienfonds IVG EuroSelect Zwölf GmbH & Co. KG empfohlen. Dabei hatte sie allerdings versäumt, ihrer Aufklärungspflicht nachzukommen und über Rückvergütungen zu informieren, die der Bank für die Vermittlung der Beteiligung zufließen. Die Kammer gelangte nicht zu der Überzeugung, dass die Anlegerin auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung die Fondsbeteiligung gezeichnet hätte. Geklagt hatte aus abgetretenem Recht der Sohn des Erben der zwischenzeitlich verstorbenen Anlegerin. Er wurde vom Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte vertreten. … weiterlesen
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