Der Europäische Gerichtshof hat mit einer aktuellen Entscheidung – Beschluss vom 8.9.2016, Az.C 160/15 – für erhebliche Unruhe im Netz gesorgt: Die Verlegerin des Playboy hatte ein niederländisches Portal auf Zahlung von Schadensersatz verklagt, weil es auf ein weiteres Portal verlinkt hatte, auf dem illegaler Weise urheberrechtlich geschützte Playboy-Bilder veröffentlicht wurden. … weiterlesen
Alles zum Thema: IT-Recht

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