Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Kritik an BaFin-Warnung zu ICOs

/ 20.11.2017 / / 233
Was bedeutet ICO

Mit Pressemitteilung vom 09.11.2017 veröffentlichte die BaFin unter der Überschrift „Verbraucherwarnung“ eine pauschale und aus Sicht von Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, auch irreführende Warnung vor Initial Coin Offerings (ICOs). Die Warnung erinnert in ihrer Diktion an Reisewarnungen des Auswärtigen Amts vor Reisen in Krisengebiete. Gleich zu Beginn formuliert die BaFin, dass bei ICOs grundsätzlich der Eindruck erweckt werden soll, es handle sich um eine Finanzierungsmaßnahme, die einer Aktienemission gleich kommt. Tatsächlich wird hier übersehen, dass es im Bereich der ICOs mittlerweile eine klare Unterscheidung zwischen sog. „Utility Tokens“ ohne jedes Stimm- und Gewinnbeteiligungsrecht an dem emittierenden Unternehmen, und den sog „Security Tokens“, mit Stimmrecht und Gewinnbeteiligung gibt. weiterlesen