Der Verkauf von Token / Cryptocurrencies im Rahmen sogenannter ICOs (Initial Coin Offerings) hat in diesem Jahr bereits den Rekordwert von 2017 übertroffen, obwohl Regierungsbeamte weltweit neue Einschränkungen vorsehen und immer wieder Betrugsfälle auftreten. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Kritik an BaFin-Warnung zu ICOs
20. November 2017 / 20.11.2017 / / 233
Mit Pressemitteilung vom 09.11.2017 veröffentlichte die BaFin unter der Überschrift „Verbraucherwarnung“ eine pauschale und aus Sicht von Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, auch irreführende Warnung vor Initial Coin Offerings (ICOs). Die Warnung erinnert in ihrer Diktion an Reisewarnungen des Auswärtigen Amts vor Reisen in Krisengebiete. Gleich zu Beginn formuliert die BaFin, dass bei ICOs grundsätzlich der Eindruck erweckt werden soll, es handle sich um eine Finanzierungsmaßnahme, die einer Aktienemission gleich kommt. Tatsächlich wird hier übersehen, dass es im Bereich der ICOs mittlerweile eine klare Unterscheidung zwischen sog. „Utility Tokens“ ohne jedes Stimm- und Gewinnbeteiligungsrecht an dem emittierenden Unternehmen, und den sog „Security Tokens“, mit Stimmrecht und Gewinnbeteiligung gibt. … weiterlesen
Was bedeutet ICO ? – Initial Coin Offering
12. November 2017 / 20.11.2017 / / 805
Was bedeutet ICO ? Der Begriff Initial Coin Offering ist an den offiziellen und Vertrauen erweckenden Begriff des Initial Public Offering (IPO) angelehnt. Ein IPO bezeichnet einen offiziellen Börsengang, während ein ICO eher ein an Crowdfunding angelehntes Verfahren zur Geldbeschaffung für Bitcoin oder sonstige Kryptowährungen orientierte Unternehmen ist. Die Einlage wird mit so genannten “Tokens” bezahlt. Tokens sind die Münzen einer Kryptowährung wie Bitcoin. Tokens sind Berechnungen auf Basis einer Blockchain-Technologie, die z.B. den Wert eines Investments oder einer Währung stabil halten. Laut Bafin – Bundesamt für Finanzaufsicht – wird durch die begriffliche Nähe der beiden Finanzmarktprodukte der Eindruck erweckt, ICOs seien mit Aktien-Emissionen vergleichbar. Das trifft aber weder technisch noch rechtlich zu. Schneeballsysteme, Online-Trading, Bitcoinhandel, virtuelle Börsengänge: Der Kapitalanlagemarkt ist voll von vermeintlich lukrativen Angeboten, die leichtgläubigen Anlegern das Geld aus der Tasche ziehen und das Interesse an Kryptowährungen wecken sollen. Der Markt ist kaum zu kontrollieren, denn mit Firmensitzen im Ausland und schlecht nachvollziehbaren Transaktionswegen ist das Thema mit einer staatliche Aufsicht und konkreten Kontrollwerkzeugen nicht zu packen. … weiterlesen
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