Den Hinweis, den Anforderungen des TMG zu entsprechen, findet man auf nahezu allen einigermaßen korrekt arbeitenden Homepages. Es mag allerdings angezweifelt werden, ob sich die Seiten-Verantwortlichen diesen Paragrafen mal angesehen haben. Seit Mitte 2015 gibt es hier nämlich einen 7. Ansatz, dem die wenigsten der uns bekannten Dienste bislang Folge geleistet haben. Es geht dabei um die Sicherheit und darum, dass alles unternommen werden muss, um Seiten und die von ihnen übermittelten und angenommenen Daten sicher zu machen. Dabei hilft z.B. ein https-Zertifikat. Die Homepage verwendet dann das so genannte https-Protokoll und gilt auf Basis der heute abrufbaren Standards als sicher. Seiten, die mit dem https-Zertifikat arbeiten erkennt man an dem kleinen grünen Schloss-Symbol vor dem https in der Browserleiste. Bei Klick auf das Symbol erscheint der Name des Sicherheit verifizierenden Anbieters und der Hinweis auf die “Sichere Verbindung”. … weiterlesen
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Für Anwälte: Sicherer Datenverkehr mit https
21. Januar 2016 / 22.01.2016 / / 394Schon heute müssen Rechtsanwälte eigentlich Daten von und hin zur Homepage verschlüsseln und zwar mit dem sicheren Protokoll “https”. Allerdings sind 99 % aller Kanzleien deutschlandweit nur mit dem http-Protokoll unterwegs. Viel Zeit sollten sich die Anwälte mit dem Umrüsten nicht lassen, denn eine Umsetzung der Versschlüsselungspflicht wird zwar aktuell noch nicht mit Nachdruck verlangt, wird aber in absehbarer Zeit mit Nachdruck geahndet werden. Es drohen Abmahnungen, eventuell sogar Ärger mit offiziellen Stellen. … weiterlesen
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