“Solche Summen hat man auch im Anlegerschutz nicht jeden Tag auf dem Tisch!” Pascal John, Rechtsanwalt bei mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf, freut sich mit seinen Mandanten über den Ausgang eines Klageverfahrens gegen die Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg: Die Bank muss die vermittelte Kapitalanlage (den Schiffsfonds HT-Flottenfonds IV) zurück nehmen und im Rahmen dieser Rücknahme insgesamt 140.000 Euro an die Kläger zahlen. Zudem werden die Kläger auch von der Bank freigestellt, sofern in Zukunft bereits gezahlte Ausschüttungen zurückgefordert werden würden. Dies entschied das Landgericht München am 02.07.2014 (Az. 22 O 27635/12). … weiterlesen
Alles zum Thema: HT Flottenfonds IV
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