Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

BGH: Heizkosten sind nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnen

/ 17.03.2012 / / 191

Der BGH hat mit Urteil vom 01.02.2012 (Az. VIII ZR 156/11) entschieden, dass pauschale Berechnungen der Heizkosten in einer Jahresabrechnung unzulässig sind. Stattdessen ist stets nach Verbrauch abzurechnen. Dieses Urteil ist sicherlich zu begrüßen, da es mehr Gerechtigkeit für die Mieter bedeutet und auch aus ökologischer Sicht zu einem sparsameren Umgang mit Heizenergie motivieren wird. weiterlesen