HAHN Rechtsanwälte hat unter anderem zahlreiche Lebensversicherungsverträge der HDI Lebensversicherung AG darauf überprüft, ob die in den Verträgen enthaltene Widerspruchsbelehrung ordnungsgemäß ist. Denn nur dann, wenn die Widerspruchsbelehrung richtig ist und die erforderlichen Unterlagen vollständig übergeben wurden, beginnt die vorgesehene Widerspruchsfrist zu laufen. Im Umkehrschluss folgt daraus, dass den Versicherungsverträgen heute noch widersprochen werden kann, wenn entweder die Belehrung fehlerhaft ist oder die erforderlichen Unterlagen nicht bzw. nicht vollständig ausgehängt wurden. … weiterlesen

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