Alles zum Thema: Hansa Treuhand

HT Flottenfonds IV: KSK München-Starnberg-Ebersberg muss 140.000 Euro wegen Falschberatung zahlen

/ 24.05.2017 / / 220

“Solche Summen hat man auch im Anlegerschutz nicht jeden Tag auf dem Tisch!” Pascal John, Rechtsanwalt bei mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf, freut sich mit seinen Mandanten über den Ausgang eines Klageverfahrens gegen die Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg: Die Bank muss die vermittelte Kapitalanlage (den Schiffsfonds HT-Flottenfonds IV) zurück nehmen und im Rahmen dieser Rücknahme insgesamt 140.000 Euro an die Kläger zahlen. Zudem werden die Kläger auch von der Bank freigestellt, sofern in Zukunft bereits gezahlte Ausschüttungen zurückgefordert werden würden. Dies entschied das Landgericht München am 02.07.2014 (Az. 22 O 27635/12). weiterlesen

Hansa Treuhand: Anleger dürfen Ausschüttungen behalten – Urteil des LG Hamburg

/ 24.05.2017 / / 67

Anleger, die in Schiffsfonds des Emissionshauses Hansa Treuhand investiert haben, können sich freuen. Das Landgericht Hamburg entschied in vier Fällen, dass bereits geleistete Ausschüttungen nicht zurückgefordert werden können und wies die entsprechenden Klagen des Fondsinitiators Hansa Treuhand ab. Das berichtet „fondsprofessionell.de“ am 28. Januar. weiterlesen

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