Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Hansa Treuhand: Anleger dürfen Ausschüttungen behalten – Urteil des LG Hamburg

/ 24.05.2017 / / 58

Anleger, die in Schiffsfonds des Emissionshauses Hansa Treuhand investiert haben, können sich freuen. Das Landgericht Hamburg entschied in vier Fällen, dass bereits geleistete Ausschüttungen nicht zurückgefordert werden können und wies die entsprechenden Klagen des Fondsinitiators Hansa Treuhand ab. Das berichtet „fondsprofessionell.de“ am 28. Januar. weiterlesen