Das Emissionshaus Hansa Treuhand kann bereits geleistete Ausschüttungen von den Anlegern nicht ohne weiteres wieder zurückverlangen. Das entschied jetzt das Landgericht Hamburg in vier Fällen (Az. 413 HKO 95/13, 413 HKO 88/13, 413 HKO 127/13, 413 HKO 165/139). … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Hansa Treuhand: Anleger dürfen Ausschüttungen behalten – Urteil des LG Hamburg
29. Januar 2014 / 24.05.2017 / / 58Anleger, die in Schiffsfonds des Emissionshauses Hansa Treuhand investiert haben, können sich freuen. Das Landgericht Hamburg entschied in vier Fällen, dass bereits geleistete Ausschüttungen nicht zurückgefordert werden können und wies die entsprechenden Klagen des Fondsinitiators Hansa Treuhand ab. Das berichtet „fondsprofessionell.de“ am 28. Januar. … weiterlesen
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