Aktuell:
Das Gutscheingeschäft steht unter Beobachtung der Staatsanwaltschaft – insbesondere teure Gutscheine stellen nach Meinung der Ermittler Zahlungsmittel dar. Ermittlungen von BAfin und Staatsanwaltschaft hatten ergeben, dass Teile des Gutscheingeschäftes von ProSiebenSat1 dem Zahlungsdienstegesetz unterliegen und damit genehmigungspflichtig sind. Eine solche Genehmigung lag und liegt nicht vor. In Zusammenarbeit mit der Bafin wurden offenbar Lösungen für eine nachträgliche Rückabwicklung der betroffenen Gutschein-Transaktionen gefunden. Um ein in der Höhe noch unbekanntes Strafgeld wird der Medienkonzern aber nicht umhinkommen. Im Zuge der aktuellen Wirren wurde den Mitaktionären eine deutlich geminderte Dividende in Aussicht gestellt, außerdem will der Konzern die anstehende Mitgliederversammlung nutzen, um den Aktionären den Ausstieg aus dem bisherigen Dividenden-Angebot mitzuteilen.
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