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Geschlossene Fonds: Berater muss über Innenhaftungsrisiko aufklären – Rückabwicklung

/ 24.05.2017 / / 209

Das Landgericht (LG) München I hat mit Urteil vom 19.12.2014 (Az. 3 O 7105/14) ein weitreichendes Urteil zur Berater- und Prospekthaftung bei geschlossenen Fonds erlassen. Erstmals hat ein Gericht entschieden, dass vor Abschluss einer Fondsbeteiligung in Form der GmbH & Co KG über das Innenhaftungsrisiko gemäß §§ 30, 31 GmbHG analog aufgeklärt werden muss.  weiterlesen

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