Alles zum Thema: Gewerbeauskunft Zentrale

Branchenbuchfalle Gewerbeauskunft-Zentrale – wie Sie sich wehren können

/ 25.11.2014 / / 60

Nahezu jeder Unternehmer oder jedes Unternehmen hat heutzutage bereits Bekanntschaft mit einer Branchenbuchfalle gemacht. Den meisten dürfte in diesem Zusammenhang die Gewerbeauskunft-Zentrale ein Begriff sein. Wir erleben die Empörung der Betroffenen tagtäglich. Unsere Kanzlei vertritt bereits seit Jahren eine Vielzahl von Selbstständigen, Unternehmen, Freiberufler aber auch Vereine, Schulen, Kindergärten und kirchliche Einrichtungen, welche auf die Abofalle der Gewerbeauskunft-Zentrale hereingefallen sind. weiterlesen

Gewerbeauskunft-Zentrale mahnt nach Düsseldorfer Urteil

/ 13.09.2013 / / 43

Rechtsanwalt Henning Lüdecke, der seit Jahren Betroffene vertritt, welche in die Vertragsfalle der Gewerbeauskunft-Zentrale geraten sind, sieht sich aktuell mit einer drastischen Zahl an Anfragen konfrontiert. Über die Internetseite www.abmahnhilfe24.de melden sich insbesondere nach dem Düsseldorfer Urteil vom 31.07.2013 betroffene Gewerbetreibende. Sie erfragen, ob sich durch das Düsseldorfer Urteil zu Gunsten der Gewerbeauskunft-Zentrale die Sach- und Rechtslage tatsächlich geändert habe, wie dies die Gewerbeauskunft-Zentrale in der neuerlichen Mahnwelle darstellt. Rechtsanwalt Lüdecke: “Das neuerliche Urteil besagt nur wenig zu der Frage, ob tatsächlich Zahlungen an die Gewerbeauskunft-Zentrale geleistet werden müssen, wenn man auf das vermeintliche Angebotsschreiben hereingefallen ist. Dies haben wir bereits auf unserer Internetseite besprochen (Anm.: den Artikel finden Sie unter http://www.abmahnhilfe24.de/branchenbuch-abzocke/gewerbeauskunft-zentrale-totgesagte-leben-laenger.html). Wenn man sich als Betroffener mit allen zur Verfügung stehenden Abwehrrechten gegen den vermeintlichen Vertrag zur Wehr gesetzt hat, hat man wenig zu befürchten“. Lüdeckes Kanzlei hat selbst nach dem Düsseldorfer Urteil in Gerichtsverfahren gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale gewonnen. Auch diese Verfahren liefen übrigens vor der Düsseldorfer Gerichtsbarkeit. Lüdecke: “Wir, bzw. unsere Mandanten, lassen sich nicht von den Drohgebärden der Gewerbeauskunft-Zentrale einschüchtern. Unsere Erfahrungen zeichnen ein gänzlich anderes Bild, als es die Gewerbeauskunft-Zentrale mit Ihren Mahnschreiben zu suggerieren versucht.”

Tatsache ist laut Lüdecke, dass sich gegen die Forderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale rechtzeitig und vor allem rechtssicher zur Wehr gesetzt werden sollte. Ist das Kind, etwa durch das Versäumen von Fristen, welche für das Erheben von Abwehrrechten bestehen können, oder sonstiger Handlungen mit negativer Auswirkung, wie z.B. Zahlungen oder Zugeständnisse zum Vertrag, erst einmal in den Brunnen gefallen, kann eine Verteidigung gegen die Ansprüche der Gewerbeauskunft-Zentrale erschwert sein. Rechtsanwalt Lüdecke ist aber der Meinung, dass bei professioneller und rechtzeitiger Begleitung der Abwehr der Forderungen ein Gerichtsverfahren seitens der Gewerbeauskunft-Zentrale nicht gewagt wird. Lüdecke: “Es ist in keinem der von uns vertretenen Fälle je dazu gekommen, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale unseren Mandanten auf Zahlung verklagt hat. Man weiß dort sehr genau, wann der Gang vor Gericht keine Erfolgsaussichten mehr hat.”

Weiter Infos hier: Gewerbeauskunft-Zentrale bei abmahnhilfe24.de

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Rechtsanwälte obsiegen weiterhin gegen Gewerbeauskunft-Zentrale vor Gericht

/ 05.09.2013 / / 78

Die Gewerbeauskunft-Zentrale Düsseldorf verschickt derzeit verstärkt Mahnschreiben, welche mit „offene Forderung – letztinstanzliches Urteil“ überschrieben sind. Inhaltlich handeln diese Mahnschreiben davon, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale vor dem LG Düsseldorf ein für sie erfolgreiches Urteil erstreiten konnte. In Anlehnung an dieses Urteil versucht die Gewerbeauskunft-Zentrale nunmehr Personen und Unternehmen, welche bislang nicht auf ihre Mahnschreiben reagiert haben, zu einer Zahlung zu drängen. weiterlesen

Gewerbeauskunft-Zentrale – Urteil Landgericht Düsseldorf vom 31.07.2013 – 23 S 316/12 U

/ 26.08.2013 / / 1.108

Nachdem es in den letzten Wochen ruhiger um die Gewerbeauskunft-Zentrale geworden war, sorgt nunmehr ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2013 (Az. 23 S 316/12 U) für Aufsehen. Die dortige Kammer des Landgerichts Düsseldorf stellt mit einer wenig überzeugenden Begründung fest, dass zwischen den Parteien, aufgrund seitens der Beklagten am 11. Juli 2011 unterzeichneten Angebots der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH (Betreiberin des Portals Gewerbeauskunft-Zentrale) ein wirksames Vertragsverhältnis bestehen würde. Die Konsequenz aus diesem Urteilstenor ist, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale gegen die Beklagte tatsächlich einen Zahlungsanspruch in Höhe von 1.138,12 € für die zwei Jahre Vertragslaufzeit, besitzt.
Auch in der Vergangenheit hatte die Gewerbeauskunft-Zentrale vereinzelt Urteile zu ihren Gunsten erstreiten können. weiterlesen

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