Nachdem es in den letzten Wochen ruhiger um die Gewerbeauskunft-Zentrale geworden war, sorgt nunmehr ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2013 (Az. 23 S 316/12 U) für Aufsehen. Die dortige Kammer des Landgerichts Düsseldorf stellt mit einer wenig überzeugenden Begründung fest, dass zwischen den Parteien, aufgrund seitens der Beklagten am 11. Juli 2011 unterzeichneten Angebots der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH (Betreiberin des Portals Gewerbeauskunft-Zentrale) ein wirksames Vertragsverhältnis bestehen würde. Die Konsequenz aus diesem Urteilstenor ist, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale gegen die Beklagte tatsächlich einen Zahlungsanspruch in Höhe von 1.138,12 € für die zwei Jahre Vertragslaufzeit, besitzt.
Auch in der Vergangenheit hatte die Gewerbeauskunft-Zentrale vereinzelt Urteile zu ihren Gunsten erstreiten können. … weiterlesen
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