Lebensversicherungen und Rentenversicherungen können widerrufen werden, wenn die Verbraucher nicht ordnungsgemäß über ihre Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurden. „Das betrifft auch die sog. MAXI Rent aus dem Jahr 2006 der Gerling Lebensversicherung AG“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Willers aus München. … weiterlesen
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