Nach § 489 BGB kann ein Darlehensnehmer einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang des Darlehens ganz oder teilweise kündigen. Dies gilt allerdings nicht bei Forward-Darlehen. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Immobilienkredit: Auch Forward-Darlehen können widerrufen werden
31. Juli 2014 / 24.05.2017 / / 48Wer vor Jahren einen Kredit zur Immobilienfinanzierung aufgenommen hat, sicherte oft auch die Anschlussfinanzierung durch ein so genanntes Forward-Darlehen zu einem vermeintlich günstigen Zinssatz. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase erscheint das Forward-Darlehen heute allerdings oft nicht mehr so günstig. Prof. Dr. Julius Reiter, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Experte für Kreditrecht: „Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung können die Kredite zur Immobilienfinanzierung widerrufen werden. Das gilt auch für die Forward-Darlehen.“ … weiterlesen
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