Eine Fluggesellschaft darf sich in ihren Geschäftsbedingungen nicht vorbehalten, ihren Kunden zusätzlich zum Ticketpreis Steuern und Gebühren in Rechnung zu stellen. Das gilt auch dann, wenn die Airline ihren Sitz im Ausland hat und in Deutschland lediglich eine Internetseite betreibt. Das hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die lettische Fluggesellschaft Air Baltic entschieden. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
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