Die Lage bleibt für Dieselfahrer unsicher. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 31. Juli entschieden, dass der Luftreinhalteplan für Aachen rechtswidrig ist und überarbeitet werden muss (Az.: 8 A 2851/18). Dabei müssten auch Fahrverbote für Diesel berücksichtigt werden. Ob und wann es zu Fahrverboten in Aachen kommen wird, ist aber völlig offen. Das OVG hat kein Fahrverbot angeordnet, es aber auch nicht ausgeschlossen. „Diesel-Fahrverbote bleiben nach diesem Urteil weiter ein Thema, nicht nur in Aachen, sondern auch anderen Städten in NRW wie Köln, Bonn oder Essen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
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