Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte der Verbraucher beim Rücktritt von Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen gestärkt. Mit Urteil vom 19. Dezember 2019 stellte der EuGH mehrere Punkte beim Rücktritt von Lebensversicherungen klar (Az.: C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18).
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