Nach einer dreijährigen Übergangszeit greift ab dem 17. August 2015 die neue EU-Erbrechtsverordnung. Das kann erhebliche Folgen für deutsche Erblasser und Erben haben. Denn dann gilt das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte. Es ist somit die Abkehr vom Prinzip der Staatsangehörigkeit, das bisher in Deutschland und einigen anderen europäischen Staaten galt. … weiterlesen
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