Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Erben: Der letzte Wille zählt

/ 04.02.2012 / / 253

Erspart ein notarielles Testament einen Erbschein?

Streitigkeiten ums Erbe sind nie schön. Wie aber kann der Erblasser am besten vorsorgen, dass es erst gar nicht soweit kommt. Maßgeblich ist immer der letzte Willen des Verstorbenen, den er am besten in einem Testament festlegt und beim Notar hinterlegt. weiterlesen