Die Steuerprivilegien für Firmenerben sind zum Teil verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 17. Dezember 2014 entschieden. Bis zum 30. Juni 2016 muss der Gesetzgeber nun eine Reform der Erbschaftssteuer auf den Weg bringen. Die bisherigen Regelungen mit großzügigen steuerlichen Rabatten für Firmenerben wird es dann nicht mehr in dieser Form geben, da sie gegenüber Privaterben übermäßig bevorteilt werden. Dies sei ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes, stellte das Bundesverfassungsgericht klar. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Erbschaftssteuerreform: Bundesfinanzminister Schäuble kommt Kritikern teilweise entgegen
3. Juni 2015 / 24.05.2017 / / 35Der Gesetzesentwurf zur Reform der Erbschaftssteuer liegt vor. Bundesfinanzminister Schäuble ist den Kritikern zumindest zum Teil entgegen gekommen. Allerdings ist weiterhin die Einbeziehung des Privatvermögens von Betriebserben ab einer Freigrenze von 20 Millionen Euro je Erbfall vorgesehen. … weiterlesen
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