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BGH zur Gaspreiserhöhung

/ 29.04.2008 / / 102

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Gaskunden gegen Preiserhöhungen gestärkt und eindeutig festgelegt, dass Gasversorger Preise aufgrund von Schwankungen beim Einkauf zwar anheben dürfen, auf der anderen Seite aber auch senken müssen, falls die Einkaufspreise sinken. Verträge, die ausschließlich Erhöhungen und keine Senkungen ermöglichen, sind nicht mehr zulässig. weiterlesen

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