Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs dürfte nicht nur den Lehman-Opfern, sondern auch anderen geschädigten Kapital-Anlegern, die Ärger mit ihrer Rechtsschutzversicherung wegen der Kostenübernahme haben, neue Hoffnung machen. Der BGH entschied am 8. Mai 2013, dass zwei Ausschlussklauseln in Rechtsschutzversicherungen unwirksam sind. … weiterlesen
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