Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

BGH: Ausschlussklauseln in Rechtsschutzversicherungen unwirksam

/ 24.05.2017 / / 84

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs dürfte nicht nur den Lehman-Opfern, sondern auch anderen geschädigten Kapital-Anlegern, die Ärger mit ihrer Rechtsschutzversicherung wegen der Kostenübernahme haben, neue Hoffnung machen. Der BGH entschied am 8. Mai 2013, dass zwei Ausschlussklauseln in Rechtsschutzversicherungen unwirksam sind. weiterlesen