Mit Entscheidung vom 21.05.2014 verurteilte das Landgericht Bonn die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) als Bad Bank der ehemaligen WestLB zum Schadensersatz. Das Gericht stellte fest, dass die Gemeinde Nümbrecht im Zusammenhang mit Swapverträgen falsch beraten wurde. Die Höhe des Streitwerts lag insgesamt bei etwa EUR 23 Mio. Das Gericht sprach Nümbrecht die Rückforderung von in den Swaps ausgetauschten Leistungen zu. Weiter stellte es fest, dass die Gemeinde aus noch offenen Swap-Geschäften keine Zahlungen mehr an die EAA schulde. Die von der EAA erhobene Widerklage auf Erfüllung offener Zahlungen aus den Swaps wies das Gericht ab. … weiterlesen
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Flucht nach vorne: Strategiewechsel bei der EAA
7. April 2014 / 24.05.2017 / / 72Die Stadt Bad Münstereifel ist von der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) auf Zahlung von € 165.000,00 verklagt worden. Die EAA ist als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen WestLB in deren Swap-Geschäfte eingetreten und fordert die Erfüllung der gegenseitigen Pflichten aus diesen Swap-Geschäften. … weiterlesen
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