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Hoffung für DEGI International-Anleger

/ 24.05.2017 / / 81

Für Anleger, die von der Abwicklung des DEGI International betroffen sind, gibt es einen Hoffnungsschimmer. Ein von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertretener Anleger klagt vor dem Landgericht Mosbach gegen die Allianz Bank. Er fordert Schadensersatz, weil er von der Allianz Bank falsch beraten wurde. Nachdem der Allianzberater, der den Anleger seinerzeit beriet, als Zeuge aussagte, deutet sich an, dass der Anleger gegen die Allianz Bank gewinnen wird.

Der betroffene Anleger hatte im November 2009 in den offenen Immobilienfonds DEGI International investiert. Sein Allianzberater hatte ihm zuvor versichert, dass es sich beim DEGI International um eine „100 % sichere“ Geldlage handele, die sogar mündelsicher sei. Anteile am DEGI International seien vergleichbar mit einem Sparbuch und der Anleger könne jederzeit über sein Geld verfügen,

Dass diese Versprechen nicht gehalten werden können, zeigte sich kurze Zeit später. Denn der DEGI International setzte am 16.11.2009 die Anteilsrücknahme zum zweiten Mal aus. Da es sich bereits um die zweite Schließung des DEGI International handelte, war bereits zum Anlagezeitpunkt klar, dass die jederzeitige Verfügbarkeit des angelegten Geldes nicht gegeben ist. Dennoch priesen die Allianzberater den DEGI International als jederzeit verfügbare, absolut sichere Kapitalanlage an.

In der Vernehmung des Beraters, der für die Allianz Bank Anteile vermittelte, wurde deutlich, dass die Allianzberater nicht gründlich geschult wurden und somit selbst über Wissensdefizite verfügten. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung war somit nur schwerlich möglich. Die Chancen, dass der Anleger von der Allianz Bank Schadensersatz bekommen wird, stehen damit gut.

Spezialisierte Kanzlei kann Anlegern des DEGI International helfen

Anleger, die nach einer ähnlichen Beratung durch die Berater der Allianz Bank Anteile am DEGI International erwarben, sollten sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wenden. Das Verfahren vor dem Landgericht Mosbach zeigt, dass Anleger des DEGI International erfolgversprechend gegen die Allianz Bank vorgehen können. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt viele Anleger offener Immobilienfonds und hat dementsprechend reichlich Erfahrung auf diesem Gebiet.

Autor. Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Infoportal Degi International

Immobilienfonds DEGI International wird aufgelöst

/ 24.05.2017 / / 59

Heute (Dienstag, 25. Oktober 2011) wurde seitens der Verwaltungsgesellschaft die Auflösung des großen Immobilienfonds DEGI International bekannt gegeben. Schon vor dieser definitiven Aussage waren Zweifel an der möglichen Wiedereröffnung des Fonds aufgekommen. Es war befürchtet worden, dass insbesondere die Großanleger nach einer Öffnung ihr Kapital abziehen würden. Um dies zu verhindern und eine für alle Anleger drohende Insolvenz abzuwenden, wurde jetzt die Auflösung beschlossen. weiterlesen

DEGI International

/ 24.05.2017 / / 598

Die Zeitschrift test.de hat in ihrer Juni-Ausgabe 6 finanztest wichtige Termine für die Eigentümer von Anteilen an offenen Immobilienfonds wie z.B. DEGI International zusammengestellt. Neben DEGI International geht es um SEB Immoinvest, Kanam Grundinvest, CS Euroreal, UBS 3 Sector Real Estate Europe, Axa Immoselect, TMW Immobilien Weltfonds, Degi Europa, Morgan Stanley P2 Value und Kanam US-Grundinvest. weiterlesen

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