Alles zum Thema: Darlehenswiderruf Forward-Prolongation

Darlehenswiderruf Forward-Prolongation Forward-Prolongation bringt den Widerrufsjoker wieder ins Spiel

Bei Darlehenswiderruf Forward-Prolongation beachten

/ 25.11.2017 / / 411

Das Thema “Darlehenswiderruf Forward-Prolongation” haucht dem Widerrufsjoker wieder Leben ein. Viele Darlehensverträge -Immobiliendarlehen wie auch Autofinanzierungen – sind nicht mehr widerrufbar – auch weil Darlehensnehmer nicht rechtzeitig reagiert haben. Banken, darunter auch die Mitglieder des Sparkassen-Verbandes, Privatbanken, Volksbanken, große Direktbanken wie die ING-DIBA, diverse Landesbanken und auch Autobanken klärten die Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht auf. Infolgedessen widerriefen eine Fülle von Verbrauchern die hoch verzinsten Darlehensverträge. Diese einfache Lossagung ist jedoch seitdem 21.06.2016 für viele Darlehensverträge nicht mehr möglich. Rechtsanwalt Steffan aus Berlin: “Es kann sich noch immer lohnen, die Vertragsunterlagen durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. Möglicherweise besteht ein Kündigungsrecht im Zusammenhang mit einer Forward-Prolongation – dadurch wären auch ältere Darlehen wieder widerrufbar.. weiterlesen

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