Ein wegweisendes Urteil hat die Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht (OLG) München (Az.: 29 U 589/11, rechtskräftig) gegen die Rechtsschutzversicherung D.A.S erstritten. Die Münchner Assekuranz hatte sich mit Hinweis auf eine Klausel im Kleingedruckten geweigert, eine Deckungszusage für die Kosten zu erteilen, wenn Kunden Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung von Banken oder Vermittlern einklagen wollten. Betroffen vom Ausschluss sollten die “Anschaffung oder Veräußerung von Effekten sowie die Beteiligung an Kapitalanlagemodellen sein, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind”. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
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